Restzucker und „trocken“

Trocken ist eine geregelte Geschmacksangabe. Fruchtige Aromen und ein weiches Mundgefühl bedeuten nicht automatisch Süße.

Was Restzucker bedeutet

Restzucker ist der im Wein verbleibende Zucker. Er wird in Gramm pro Liter angegeben. Die Geschmacksangabe „trocken“ richtet sich bei stillem Wein nach dem Zuckergehalt und teilweise nach dem Verhältnis zur Gesamtsäure.

Ein stiller Wein gilt als trocken, wenn sein Zuckergehalt höchstens 4 g/l beträgt. Bis höchstens 9 g/l ist die Angabe ebenfalls möglich, wenn die als Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäure höchstens 2 g/l niedriger ist als der Restzucker. Bei 9 g/l Restzucker wären somit mindestens 7 g/l Gesamtsäure nötig.

Frucht ist nicht gleich Zucker

Ein Wein kann nach reifen Beeren duften und trotzdem trocken sein. Auch Tannin und Säure beeinflussen das Mundgefühl. Für einen konkreten Wein sind Etikett und Produktangaben maßgeblich. Die Regeln für „trocken“ bei Schaumwein unterscheiden sich von den hier beschriebenen Regeln für stillen Wein.


Weiterführende Fachquellen: EUR-Lex: Verordnung (EU) 2019/33, Anhang III

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